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Stromnetze gehören zu den sensiblen Infrastrukturen. Zu jeder Zeit müssen Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Ob dies der Fall ist, lässt sich an der Frequenz ablesen. In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Wenn die Frequenz ansteigt, deutet das darauf hin, dass mehr Leistung ins Stromnetz eingespeist wird, als zur gleichen Zeit verbraucht wird. Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu einem Problem kommt es aber, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt. Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich sehr viele kleinere Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zeitgleich ab. Dadurch können abrupt mehrere Gigawatt Erzeugungskapazität ausfallen, und von einer Sekunde zur nächsten würde das Stromangebot stark zurückgehen. Zwar steht für Notfälle eine Reserve mit einer Leistung von rund drei Gigawatt bereit Primärregelleistung, doch diese wäre sowohl von der Menge als auch von der Aktivierungszeit nicht ausreichend. Sollten sich durch ein Erreichen der 50,2-Hz-Schwelle viele Photovoltaik-Anlagen automatisch zeitgleich abschalten, könnte es zu einem großräumigen Ausfall des Stromnetzes kommen, einem so genannten Black-out. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering, aber um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa (dem sogenannten kontinentaleuropäischen Synchrongebiet) gewährleisten zu können, sind Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Diese werden gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Bundewirtschaftsministerium, den Netzbetreibern und Verbänden erarbeitet, kommuniziert und umgesetzt. Quelle: BSW Betroffen sind ans Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10kWp Leistung mit einer Inbetriebnahme nach 31.August 2005 und vor 1. Januar 2012 sowie Anlagen mit über 100 kWp und einer Inbetriebnahme nach 30.April 2001 und vor 1. Januar 2012. Anlagen auf Dächern sind in aller Regel mit dem Niederspannungsnetz verbunden. Ebenfalls betroffen sind ans Mittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 30 kWp die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1.Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Insgesamt werden voraussichtlich über 300.000 PV-Anlagen von der Nachrüstung betroffen sein. Es gilt der Grundsatz, dass das jeweils einfachste, schnellste und günstigste Verfahren für die Nachrüstung einer Anlage eingesetzt wird. Als Betreiber müssen Sie dazu nichts entscheiden, die Hersteller von Wechselrichtern wissen, wie mit ihren Geräten am besten zu verfahren ist. Sie werden von Ihrem Netzbetreiber dazu angeschrieben, müssen also nicht selbst aktiv werden, wohl aber auf das Schreiben reagieren. Wie das Verfahren genau läuft, regelt die eine Rechtsverordnung (Systemstabilitätsverordnung). Die Systemstabilitätsverordnung ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.solarwirtschaft.de/betreiber. Quelle:BSW Wir als eingetragener Fachbetrieb im Verzeichnis des Netzbetreibers bieten Ihnen sehr gerne Unterstützung bzw Begleitung während des Prozess. Auf wunsch können wir auch für sie die Umrüstung übernehmen.
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